Regierungsbildung

Eine Regierung kann so lange im Amt bleiben, wie sie im Reichstag genügend Rückhalt hat. Es gibt mehrere Gründe, warum eine Regierung zurücktreten und eine neue Regierung gebildet werden muss.

Der häufigste Grund für den Rücktritt einer Regierung ist, dass die Regierungspartei oder eine Koalition aus mehreren Parteien nach einer Wahl Teile ihres Rückhalts im Reichstag verliert. Dann kann die/der Ministerpräsident:in freiwillig zurücktreten, oder sie/er kann nach der Wahl zur/zum Ministerpräsident:in im Reichstag nach der Wahl zum Rücktritt gezwungen werden. 

Die Bildung einer neuen Regierung kann auch erforderlich sein, wenn die vorherige Regierung zum Rücktritt gezwungen wurde, weil der Reichstag der/dem Ministerpräsident:in ein Misstrauensvotum erteilt hat oder wenn ein/e Ministerpräsident:in sich aus anderen Gründen zum Rücktritt entschlossen hat.

Die amtierende Regierung bleibt als Übergangsregierung im Amt. Eine Übergangsregierung befasst sich mit laufenden Fragen, ergreift jedoch in der Regel keine neuen politischen Initiativen.

Die/der Reichstagspräsident:in schlägt vor, wer Ministerpräsident:in wird 

Wenn eine Regierung zurückgetreten ist, ist es die Aufgabe der/des Reichstagspräsident:in, einen Vorschlag für eine/n neue/n Ministerpräsident:in vorzulegen. Die/der Reichstagspräsident:in spricht dann mit Vertreter:innen aller Reichstagsparteien, um herauszufinden, welche/r Kandidat:in für das Amt der/des Ministerpräsident:in die größte Unterstützung unter den Parteien hat und wer daher Schwedens nächste/r Ministerpräsident:in werden und eine Regierung bilden könnte, in die der Reichstag genügend Vertrauen hat. Die/der Reichstagspräsident:in berät sich mit den stellvertretenden Reichstagspräsident:innen und unterbreitet dann ihren/seinen Vorschlag dem Reichstag.

Wenn die/der Reichstagspräsident:in ihren/seinen Vorschlag vorstellt, gibt sie/er auch an, welche Parteien Teil der Regierung sein werden. Ziel ist es, die/den Kandidat:in zu finden, die/der die größten Chancen hat, eine Regierung mit ausreichendem Rückhalt im Reichstag zu bilden.

Der Reichstag wählt die/den Ministerpräsident:in 

Über den Vorschlag der/des Reichstagspräsident:in für die/den Ministerpräsident:in stimmen die abgeordneten Personen in der Kammer ab. Wenn mehr als die Hälfte der abgeordneten Personen im Reichstag, also mindestens 175, gegen den Vorschlag stimmen, wird er nicht angenommen. Sonst gilt er als angenommen.

Die/der Reichstagspräsident:in hat vier Versuche 

Wenn ein Vorschlag für die/den Ministerpräsident:in nicht genügend Unterstützung findet, muss die/der Ministerpräsident:in erneut mit den Parteivorsitzenden sprechen, sich mit den stellvertretenden Reichstagspräsident:innen beraten und dann einen neuen Vorschlag unterbreiten. Die/der Reichstagspräsident:in hat vier Versuche. Wenn im Reichstag kein Vorschlag für eine/n neue/n Ministerpräsident:in genügend Unterstützung findet, müssen innerhalb von drei Monaten Neuwahlen abgehalten werden.

Die/der Ministerpräsident:in ernennt die anderen Minister:innen 

Die/der Ministerpräsident:in entscheidet, welche Minister:innen Teil der Regierung sein werden. Die/der Ministerpräsident:in muss dem Reichstag schnellst möglich nach ihrer/seiner Ernennung mitteilen, wer zu Minister:innen in der Regierung ernannt wurden.

Der Regierungswechsel wird dann bei einer sogenannten „Regierungssitzung im Schloss“ vollzogen. Das ist eine Regierungssitzung, bei der das Staatsoberhaupt, also die Person, die König oder regierende Königin ist, den Vorsitz führt.